Anfrage zum Thema Schülerbeförderung im Schuljahr 2020/2021 im Schuljahr 2020/2021 angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fichtner,

ich bitte Sie, meine folgende Anfrage schriftlich zu beantworten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

  1. Inwieweit wurde ein Hygienekonzept für den Schulbus-Verkehr im Schuljahr 2020/2021 erstellt?
  2. Gibt es Absprachen mit den Busunternehmern im Landkreis, um ein entsprechendes Hygienekonzept umzusetzen?
  3. Gibt es Kontaktaufnahmen mit dem Gesundheitsministerium (Vorgaben, Förderungen, etc.)?

Begründung:

Zum neuen Schuljahr ab September 2020 soll der Schulbetrieb wieder für möglichst alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Der Landkreis ist Organisator und Besteller der Schulbuslinien. Um einen Schulbusverkehr zu gewährleisten, der die Hygienevorschriften hinsichtlich der Corona-Pandemie einhält, sind bestimmte Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen. Auf vielen Schulbuslinien im Landkreis waren die Busse vor Corona sehr voll. Nach wenigen Kilometern Fahrt waren die Scheiben oft schon beschlagen. Dies wären optimale Voraussetzungen für eine Ansteckung. In einem Hygienekonzept sollte festgelegt werden, wie der Schulbusverkehr sicher organisiert werden kann. So wäre es zum Beispiel sinnvoll, die maximale Besetzung im Bus auf 80 Prozent der Sitzplätze zu beschränken. Außerdem muss das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes streng eingehalten werden. Eventuell können auch die Schulen die Zeiten des Schulbeginns variieren.

Deshalb ist es sinnvoll, dass der Landkreis ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt und sich mit dem Gesundheitsministerium eng abspricht. Ein entsprechender Förderantrag für die zusätzliche Bestellung von Bussen bei der Staatsregierung ist ebenfalls sinnvoll. Angesichts der ausbleibenden Busreisen im Tourismusbereich stehen den regionalen Busunternehmen viele Reisebusse zur Verfügung, die zusätzlich eingesetzt werden können.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister im Interesse unserer Kinder möchte ich sie bitten mit dem Landrat den Sachverhalt zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

Erika Riedmeier-Fischer